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AGB

AGB


§1 - Generelle Bestimmungen

Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, unterliegen alle Angebote oder Dienstleistungen von Profiteam/entec und alle sich daraus ergebenden Verträge und Vereinbarungen diesen Allgemeinen Auftragsbedingungen. Entgegenstehende Bedingungen, denen hiermit ausdrücklich widersprochen wird, sowie mündliche Nebenabreden bedürfen in jedem Einzelfall der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch entec.


§2 - Erbringung von Dienstleistungen

Die Profiteam/entec erteilten Aufträge, insbesondere für Prüf-, Zertifizierungs- und Gutachtertätigkeiten sowie Lieferungen, werden nach den anerkannten Regeln der Technik unter Beachtung der geltenden Vorschriften und – soweit nicht besondere Abmachungen getroffen worden sind – in der bei entec üblichen Handhabung durchgeführt.


§3 - Gewährleistung

Profitaem/entec übernimmt keine Gewähr für die Ordnungsmäßigkeit (einwandfreie Beschaffenheit) und Funktionsfähigkeit weder der begutachteten oder geprüften Teile noch der Gesamtanlage; insbesondere übernimmt Profiteam/entec keine Verantwortung für Konstruktion, Materialauswahl und Bau der untersuchten Anlagen, soweit diese Fragen nicht Gegenstand des Auftrages sind.


§4 - Übertragung von Leistungen

Profiteam/entec hat das Recht, die vertragsgegenständlichen Leistungen ganz oder teilweise einem sorgfältig ausgesuchten und ihr geeignet erscheinenden Beauftragten oder Subunternehmer zu übertragen. Der Auftraggeber ermächtigt Profiteam/entec, alle für die Erfüllung der übertragenen Leistungen erforderlichen Informationen dem Beauftragten oder Subunternehmer offenzulegen.


§5 - Datenerhebung

Von schriftlichen Unterlagen, die Profiteam/entec zur Einsicht überlassen oder die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, dürfen Abschriften zu den Akten von Profiteam/entec genommen werden. Die für Untersuchungszwecke beim Auftraggeber entnommenen Proben gehen in das Eigentum von Profiteam/entec über.


§6 - Preise

Sofern keine Preisvereinbarungen zwischen Profiteam/entec und dem Auftraggeber getroffen wurden, bestimmen sich die von dem Auftraggeber zu zahlenden Preise nach dem gültigen offiziellen Leistungsverzeichnis von Profiteam/entec, das Gegenstand von Anpassungen sein kann. Die Preise verstehen sich ausschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, die in den Rechnungen von Profiteam/entec gesondert ausgewiesen wird.


§7 - Zahlung

Die Rechnungen von Profiteam/entec sind ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Auftraggeber ist nur insoweit berechtigt, Zahlungen aufgrund von Auseinandersetzungen mit Profiteam/entec zurückzubehalten oder mit von ihm behaupteten Ansprüchen gegenüber Profiteam/entec aufzurechnen, als seine Gegenforderung unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist. Ist der Auftraggeber kein Unternehmer, so steht ihm ein Zurückbehaltungsrecht darüber hinaus nur dann zu, soweit es auf einen Gegenanspruch gestützt wird, der aus demselben Vertragsverhältnis stammt.


§8 - Haftung

1) ANBIETER haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

2) Für einfache Fahrlässigkeit haftet ANBIETER – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden.

3) Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen.

4) Eine weitergehende Haftung als in diesem Vertrag ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z. B. gemäß Produkthaftungsgesetz) oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie. 5) Soweit die Haftung nach Ziffern 2 und 3 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen von ANBIETER.


§9 - Verschwiegenheitsklausel

Profiteam/entec und seine Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen durch den Auftrag zur Kenntnis gelangten Tatsachen verpflichtet, soweit diese Tatsachen sich auf den Auftraggeber und den Auftragsgegenstand beziehen.


§10 - Urheberrechte

An von Profiteam/entec erstellten Gutachten, Prüfungsergebnissen, Berechnungen etc. stehen Profiteam die Urheberrechte zu.


§11 - Elektronische Datenverarbeitung

entec speichert für eigene Zwecke Daten des Geschäftsverkehrs, falls erforderlich, in einer Datenverarbeitungsanlage.


§12 - Gerichtsbarkeit

Alle Streitigkeiten, die sich aus vertraglichen Beziehungen unter Bezugnahme auf diese Allgemeinen Auftragsbedingungen ergeben, unterliegen der Anwendung und Auslegung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regelungen des internationalen Privatrechts. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Auftragsbedingungen ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von Profiteam. Profiteam ist berechtigt, den Auftraggeber auch an dem für seinen Geschäfts- bzw. Wohnsitz zuständigen Gericht zu verklagen.


§13 - Salvatorische Klausel

Sofern einzelne Bestimmungen dieser Auftragsbedingungen unwirksam sein sollten, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.


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